Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2. Einbau von Abwasserbehandlungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen

Sofern Abwasserbehandlungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen an Bord eingebaut sind, müssen sie über eine Typenzulassung verfügen. Nach dem Einbau hat eine Besichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft zu erfolgen. Auf Antrag werden entsprechende MARPOL-Zeugnisse ausgestellt.

Stand: 14. März 2018