2. Trainingshandbuch
Mit Antragstellung ist ein Trainingshandbuch bei der Berufsgenossenschaft zur Genehmigung einzureichen. Das Handbuch muss mindestens zu folgenden Bereichen Angaben enthalten:
- Anzahl und Funktion der Personen, die die Ausbildung an Bord sicherstellen,
- die Anforderungen an die Qualifikation dieser Personen,
- Sicherheitseinweisung der Auszubildenden oder Trainees vor der Abfahrt,
- Trainingsinhalt in den Bereichen Navigation, Seemannschaft, Technik und Sicherheit.
Stand: 14. März 2018