Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2. Trainingshandbuch

Mit Antragstellung ist ein Trainingshandbuch bei der Berufsgenossenschaft zur Genehmigung einzureichen. Das Handbuch muss mindestens zu folgenden Bereichen Angaben enthalten:

  1. Anzahl und Funktion der Personen, die die Ausbildung an Bord sicherstellen,

  2. die Anforderungen an die Qualifikation dieser Personen,

  3. Sicherheitseinweisung der Auszubildenden oder Trainees vor der Abfahrt,

  4. Trainingsinhalt in den Bereichen Navigation, Seemannschaft, Technik und Sicherheit.

Stand: 14. März 2018