Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 12 - Muster der Zeugnisse

Die Muster eines Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe, eines vorläufigen Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe und eines Schiffsbesatzungszeugnisses für Traditionsschiffe werden nach dieser Verordnung im Verkehrsblatt bekannt gemacht.

Stand: 07. März 2020