1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die Beschaffenheit des Speise- und Kesselwassers von Schiffsdampfkesseln und für das Kreislauf- und Ergänzungswasser von Heißwassererzeugern.
Stand: 14. März 2018
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Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die Beschaffenheit des Speise- und Kesselwassers von Schiffsdampfkesseln und für das Kreislauf- und Ergänzungswasser von Heißwassererzeugern.
Stand: 14. März 2018
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