Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Anforderungen an die Wasserqualität von Heißwassererzeugern

4.1
Anforderungen an das Kreislaufwasser

Das Kreislaufwasser muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um Heißwassererzeuger sicher betreiben zu können. Diese Anforderungen werden beeinflusst durch Bauart des Heißwassererzeugers, die Qualität des Füll- und Ergänzungswassers und die Betriebsbedingungen. Das Kreislaufwasser soll von Erdalkalien freigehalten werden (Richtwert < 0,02 mmol/l--Millimol pro Liter) und klar sowie frei von suspendierten Stoffen sein. Heißwassersysteme werden mit salzarmem oder salzhaltigem Kreislaufwasser betrieben. Langjährige Betriebserfahrungen haben gezeigt, dass die Betriebsweise mit salzarmem Wasser Vorteile bietet, da mögliche Probleme durch sauerstoffbedingte Korrosion verringert werden. Daher kann bei Betrieb mit salzarmem Kreislaufwasser die Konditionierung vereinfacht und auf den Einsatz von Sauerstoffbindemitteln verzichtet werden. Für das Kreislaufwasser gelten die in der Tafel 6 genannten Richtwerte.

4.2
Anforderungen an das Füll- und Ergänzungwasser

Die Füll- und Ergänzungswasser sollen so aufbereitet sein, dass sie frei von Erdalkalien (Härte) sind. Dies ist ggf. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Stand: 14. März 2018