Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2. Begriffsbestimmung

2.1 Ölschlamm

2.1.1
Ölschlamm gemäß dieses Kapitels sind Abfälle mineralischer Öle, wie sie an Bord von Seeschiffen aus dem Schiffsbetrieb anfallen. Sie bestehen im Wesentlichen aus:

2.1.1.1
Ölschlamm aus Brennstoff- und Schmierölseparatoren,

2.1.1.2
Motorenablassöl (Altöl),

2.1.1.3
Lecköl,

2.1.1.4
Restöl aus Bilgenwasserentölern.

2.1.2
Der an Bord anfallende unaufbereitete Ölschlamm beträgt erfahrungsgemäß 1,5 bis 2,5 % der verbrauchten Brennstoffmenge.

2.2 Ölschlammverbrennungsanlagen

2.2.1
Unter Ölschlammverbrennungsanlagen sind Ölfeuerungsanlagen zu verstehen, die auch zur Verbrennung von Ölschlamm geeignet sind.

2.2.2
Die Ölschlammverbrennungsanlage besteht aus:

2.2.2.1
Ölschlammtank,

2.2.2.2
Ölschlammaufbereitungsanlage,

2.2.2.3
Ölbrenner,

2.2.2.4
Dampfkessel.

Stand: 14. März 2018