2. Begriffsbestimmung
2.1 Ölschlamm
2.1.1
Ölschlamm gemäß dieses Kapitels sind Abfälle mineralischer Öle, wie sie an Bord von Seeschiffen aus dem Schiffsbetrieb anfallen. Sie bestehen im Wesentlichen aus:
2.1.1.1
Ölschlamm aus Brennstoff- und Schmierölseparatoren,
2.1.1.2
Motorenablassöl (Altöl),
2.1.1.3
Lecköl,
2.1.1.4
Restöl aus Bilgenwasserentölern.
2.1.2
Der an Bord anfallende unaufbereitete Ölschlamm beträgt erfahrungsgemäß 1,5 bis 2,5 % der verbrauchten Brennstoffmenge.
2.2 Ölschlammverbrennungsanlagen
2.2.1
Unter Ölschlammverbrennungsanlagen sind Ölfeuerungsanlagen zu verstehen, die auch zur Verbrennung von Ölschlamm geeignet sind.
2.2.2
Die Ölschlammverbrennungsanlage besteht aus:
2.2.2.1
Ölschlammtank,
2.2.2.2
Ölschlammaufbereitungsanlage,
2.2.2.3
Ölbrenner,
2.2.2.4
Dampfkessel.
Stand: 14. März 2018