Außergewöhnliche Schub- und Schleppverbände (§ 2 Absatz 1 Nummer 9 SeeSchStrO)
Nordsee
Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
Außergewöhnliche Schub- und Schleppverbände sind Verbände, die eine der folgenden Abmessungen überschreiten:
1.1 Weser
1.1.1 Fahrtstrecke See - Bremerhaven - See
Schleppverbände
Länge des Anhangs: 100 m
Breite des Anhangs: 30 m
1.1.2 Fahrtstrecke Bremerhaven - Bremen (Einfahrt Wendebecken Überseehafen)
Schlepp- und Schubverbände
Länge (m) | Breite (m) |
---|---|
220 | 15,00 |
210 | 16,65 |
200 | 18,30 |
190 | 20,00 |
180 | 21,65 |
170 | 23,30 |
160 | 25,00 |
1.1.3 Fahrtstrecke Bremen (Einfahrt Wendebecken Überseehafen) - Eisenbahnbrücke Bremen
Schlepp- und Schubverbände:
Länge 110 m
Breite 15 m
Schubverbände, bestehend aus im Binnenschiffsregister eingetragenen Fahrzeugen:
Länge 172 m
Breite 11,5 m
1.2 Hunte
1.2.1 Fahrtstrecke Huntemündung - Elsfleth (km 21,0)
- Schleppverbände
Länge 120 m
Breite 14 m
- Schubverbände
Länge 100 m
Breite 14 m
- längsseits gekuppelt
Länge 85 m
Breite 14 m
1.2.2 Fahrtstrecke Elsfleth (km 21,0) - Oldenburg (km 0,0)
- Schleppverbände:
jede Größe
- Schubverbände:
Länge 100 m
Breite 10,5 m
1.3 Lesum und Wümme
Schleppverbände bis zum Lesumsperrwerk
Länge 80 m
Breite 8 m
Lesum bis zur Einmündung der Wümme
Länge 60 m
Breite 6 m
Wümme bis zur Franzosenbrücke in Borgfeld
Länge 40 m
Breite 4 m
2.1 Elbe
Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord
2.1.1 Schubverbände
Im Bereich der Seeschifffahrtsstraße Elbe sind Schubverbände nach Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) mit einer Gesamtlänge von über 106,00 Meter oder mit mehr als einer Kopplung verboten.
2.1.2 Schleppverbände
Länge des Anhangs über alles 100,00 m
oder
Breite des Anhangs über alles 24,00 m
2.2 Krückau
2.2.1 Schubverbände
Länge über alles 50,00 m
oder
größte Breite 7,00 m
oder
Tiefgang 2,00 m
2.2.2 Schleppverbände
Länge über alles 30,00 m
oder
größte Breite 7,00 m
oder
Tiefgang 2,00 m
2.3 Pinnau
2.3.1 km 19,8 bis 17,8
2.3.1.1 Schubverbände
Länge über alles 80,00 m
oder
größte Breite 8,50 m
oder
Tiefgang 1,90 m
2.3.1.2 Schleppverbände
Länge über alles 30,00 m
oder
größte Breite 8,50 m
oder
Tiefgang 1,90 m
2.3.2 km 17,8 bis 9,5
2.3.2.1 Schubverbände
Länge über alles 55,00 m
oder
größte Breite 8,50 m
oder
Tiefgang 1,90 m
2.3.2.2 Schleppverbände
Länge über alles 30,00 m
oder
größte Breite 8,50 m
oder
Tiefgang 1,90 m
2.4 Stör
Schleppverbände
Länge über alles 60,00 m
oder
größte Breite 10,00 m
oder
Tiefgang 3,80 m
2.5 Estezufahrt
2.5.1 Schleppverbände
Länge über alles 100,00 m
oder
größte Breite 24,00 m
oder
Tiefgang 4,00 m
Ostsee
2.6 Flensburger Förde
Länge über alles 120,00 m
oder
größte Breite 28,00 m
oder
Tiefgang 7,00 m
Stand: 16. Juli 2014