Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 19 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung

Nach seiner ersten Bestallung darf ein Seelotse während einer Übergangszeit von bis zu drei Jahren nur Schiffe bis zu einer bestimmten Größe lotsen, und zwar in folgender Staffelung:

  1. auf dem Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I

    1. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 105 Meter und einer Breite bis zu 17 Meter,

      anschließend

    2. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 120 Meter und einer Breite bis zu 19 Meter,

      anschließend

    3. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 135 Meter und einer Breite bis zu 21 Meter,

      anschließend

    4. 180 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 150 Meter und einer Breite bis zu 23 Meter,

      anschließend

    5. 180 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 175 Meter und einer Breite bis zu 27 Meter.

      Danach besteht keine Beschränkung.

  2. in den Lotsbezirken Nord-Ostsee-Kanal II, Kieler Förde, Flensburger Förde

    1. 100 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 100 Meter und einer Breite bis zu 15 Meter,

      anschließend

    2. 100 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 120 Meter und einer Breite bis zu 19 Meter,

      anschließend

    3. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 135 Meter und einer Breite bis zu 21 Meter,

      anschließend

    4. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 150 Meter und einer Breite bis zu 23 Meter,

      anschließend

    5. 120 Einsätze auf Schiffen mit einer Länge bis zu 175 Meter und einer Breite bis zu 27 Meter.

      Danach besteht keine Beschränkung.

  3. im Lotsbezirk Trave

    1. im ersten Vierteljahr
      Schiffe mit einer Länge bis zu 100 Meter und einer Breite bis zu 17,50 Meter,

    2. im folgenden Vierteljahr
      Schiffe mit einer Länge bis zu 125 Meter und einer Breite bis zu 19 Meter,

    3. im folgenden Halbjahr
      Schiffe mit einer Länge bis zu 140 Meter und einer Breite bis zu 23 Meter,

    4. im folgenden Jahr
      Schiffe mit einer Länge bis zu 160 Meter und einer Breite bis zu 26 Meter,

    5. im darauffolgenden Jahr
      Schiffe mit einer Länge bis zu 190 Meter und einer Breite bis zu 29 Meter.

Stand: 08. Mai 2003