Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 2 Lotsenbrüderschaften, Seelotsrevier, Lotsbezirke

(1) Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Wismar/Rostock/Stralsund (Warnemünde) zusammengeschlossenen Seelotsen.

(2) Das Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund ist in drei Lotsbezirke gegliedert.

  1. Der Lotsbezirk Wismar umfasst alle Fahrtstrecken zwischen dem Hafen Wismar und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen.

  2. Der Lotsbezirk Rostock umfasst alle Fahrtstrecken zwischen den Rostocker Häfen und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen.

  3. Der Lotsbezirk Stralsund umfasst

    1. alle Fahrtstrecken zwischen dem Hafen Stralsund einschließlich der Häfen an den Boddengewässern und der Lotsenversetzposition „Tonne Gellen",

    2. alle Fahrtstrecken zwischen dem Hafen Stralsund und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom und den Lotsenversetzpositionen mit den Ansteuerungen an der Tonne „Landtief B" und der Tonne „Osttief 2",

    3. alle Fahrstrecken zwischen dem Hafen Sassnitz (Stadthafen Sassnitz und Fährhafen Sassnitz) und der Lotsenversetzposition „Sassnitz“ gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c.

Stand: 01. Juni 2024