Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang

(1) Die seewärtigen Lotsenversetzpositionen befinden sich

  1. im Lotsbezirk Wismar

    1. nordwestlich "Offentief" für ein- und auslaufende Fahrzeuge in der Nähe der Tonne "Offentief" auf 54° 02,2' Nord und 11° 17,4' Ost,

    2. in der Nähe der Tonne "Wismar" für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge ab 90 Meter oder einem Tiefgang von mehr als 5,20 Meter auf 54° 05,0' Nord und 11° 26,7' Ost,

    3. nördlich der Insel Poel in der Nähe der Tonne 7 für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 90 Meter auf 54° 02,6' Nord und 11° 25,2' Ost;

  2. im Lotsbezirk Rostock

    1. nördliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 11,58 Meter auf 54° 17,0' Nord und 12° 00,0' Ost nordwestlich der Tonne 1,

    2. mittlere Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 6,50 Meter auf 54° 14,5' Nord und 12° 02,3' Ost westlich der Tonne 5,

    3. südliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von nicht mehr als 6,50 Meter auf 54° 12,5' Nord und 12° 04,0' Ost in der Nähe der Tonne 11,

    4. Lotsenabgabeposition für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 9,45 Meter, die Orte auf einer Verbindungslinie zwischen 54° 12,4' Nord und 12° 5,3' Ost und 54° 13,6' Nord und 12° 04,8' Ost östlich der Tonne 12,

    5. für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 10,66 Meter auf 54° 14,35' Nord und 12° 04,00' Ost nördlich der Tonne 8,

    6. für Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als 10,66 Meter auf 54° 17,2' Nord und 12° 02,5' Ost nördlich der Tonne 2;

  3. im Lotsbezirk Stralsund

    1. für ein- und auslaufende Fahrzeuge zum oder vom Hafen Stralsund oder zu oder von einem Hafen an den Boddengewässern in der Nähe der Tonne Gellen (G 1) auf 54° 34,4' Nord und 13° 03,5' Ost,

    2. für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Stralsund und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom in der Nähe der Tonnen "Landtief B" und "Osttief 2" auf 54° 18' Nord und 13° 47' Ost sowie auf 54° 12,1' Nord und 13° 52,2' Ost,

    3. für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Sassnitz in der Nähe der Tonne „Mukran 2“ (M 2) auf 54° 26' Nord und 13° 42,5' Ost.

(2) Ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen auf den seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so fährt das Lotsenversetzschiff, sofern es die Wetterlage gestattet, einkommenden Schiffen so lange voraus, bis der Seelotse versetzt werden kann. Wird das Entgegenfahren des Lotsenversetzschiffes infolge der Wetterlage unmöglich, dürfen lotsenannahmepflichtige Schiffe nur mit Zustimmung der Verkehrszentrale ohne Seelotsen soweit einlaufen, bis der Lotse sicher versetzt werden kann. Bei auslaufenden Schiffen kann der Seelotse nach rechtzeitiger Abstimmung mit der Verkehrszentrale das Schiff vor Erreichen der seewärtigen Versetzposition verlassen und die Beratung vom mitlaufenden Lotsenversetzschiff fortsetzen.

(3) Wenn infolge von Eis ein Versetzen von Seelotsen auf den festgelegten seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, legt die Verkehrszentrale andere seewärtige Versetzpositionen auf Vorschlag der Seelotsen fest und gibt diese im Rahmen der Verkehrsinformation bekannt.

Stand: 01. Mai 2008