Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 2 Seelotsreviere, Lotsbezirke, Lotsenbrüderschaften

(1) Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Weser I obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser I zusammengeschlossenen Seelotsen. Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Weser II/Jade obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade zusammengeschlossenen Seelotsen.

(2) Das Seelotsrevier Weser I umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie alle Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth.

(3) Das Seelotsrevier Weser II/Jade ist in zwei Lotsbezirke gegliedert.

  1. Der Lotsbezirk 1 (Außenweser) umfasst

    1. alle Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven (Geestemündung) und dem Feuerschiff "GB" und

    2. alle Fahrtstrecken zwischen der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne".

  2. Der Lotsbezirk 2 (Jade) umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und dem Feuerschiff "GB".

Stand: 01. Januar 2026