4. Zugang zum Schiffsdeck
Es sind Vorkehrungen bereitzustellen, um für alle Personen, die an Bord kommen oder von Bord gehen, einen sicheren, bequemen und ungehinderten Übergang vom oberen Ende der Lotsenleiter oder einer beliebigen Fallreepstreppe oder sonstigen Vorrichtung zum Schiffsdeck sicherzustellen. Erfolgt dieser Übergang
- durch eine Pforte in der Reling oder im Schanzkleid, müssen geeignete Handgriffe vorhanden sein
- mittels einer Relingstreppe, müssen zwei Handstützen montiert sein, die an oder nahe ihrem unteren Ende sowie an höher gelegenen Punkten starr am Schiffskörper gesichert sind. Die Relingstreppe muss sicher am Schiff befestigt sein, damit sie nicht kippen kann.
Stand: 01. Juli 2024