7. Zubehör
7.1
Beim Versetzen von Personen muss folgendes Zubehör zur unmittelbaren Benutzung bereitgehalten werden:
- falls vom Lotsen gefordert, zwei ordnungsgemäß am Schiff gesicherte Manntaue mit einem Durchmesser von mindestens 28 mm und höchstens 32 mm; die Manntaue müssen an ihrem unteren Ende an der mit dem Deck verbundenen Ringplatte befestigt und müssen einsatzbereit sein, wenn der Lotse von Bord geht oder wenn ein Lotse, der sich dem Schiff nähert, dies verlangt (die Manntaue müssen am Zusteigepunkt zum Deck die Höhe der Handstützen oder des Schanzkleids erreichen, bevor sie an der Ringplatte an Deck enden)
- ein Rettungsring mit selbstzündendem Licht
- eine Wurfleine.
7.2
Sofern nach Absatz 4 oben erforderlich, müssen Handstützen und Schiffstreppen vorhanden sein.
Stand: 01. Juli 2024