8. Beleuchtung
Für die Ausleuchtung der Versetzeinrichtungen außenbords und der Stelle an Deck, an der eine Person an Bord kommt oder von Bord geht, muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein.
Stand: 01. Juli 2024
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Für die Ausleuchtung der Versetzeinrichtungen außenbords und der Stelle an Deck, an der eine Person an Bord kommt oder von Bord geht, muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein.
Stand: 01. Juli 2024
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