Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 9

Diese Verordnung tritt am 01. September 1978 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9515-5, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.

Stand: 01. September 1978