§ 9
Diese Verordnung tritt am 01. September 1978 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9515-5, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.
Stand: 01. September 1978