§ 16
Das Lotsenpatent kann entzogen werden,
- wenn der Lotse seine Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausgeübt hat oder
- wenn der Lotse wiederholt Lotsungen ohne wichtigen Grund abgelehnt hat.
Stand: 01. Juli 1956
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Das Lotsenpatent kann entzogen werden,
Stand: 01. Juli 1956
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