Artikel 1 Inkraftsetzung
Die Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen wird in der Fassung der Anlage 1 in Kraft gesetzt.
Stand: 01. Juli 1956
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Die Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen wird in der Fassung der Anlage 1 in Kraft gesetzt.
Stand: 01. Juli 1956
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