Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Fahrrinnensituation auf dem Rhein

Auf der Bundeswasserstraße Rhein steht dem Schifffahrtstreibenden zwischen der deutsch/niederländischen Grenze (Rhein-km 857) und Duisburg (Rhein-km 763) eine Fahrrinnentiefe von 2,80 m unter GlW (Gleichwertiger Wasserstand = Wasserstand, der bei gleichwertigen niedrigen Abflüssen längs des Rheins auftritt) und von Duisburg bis Koblenz (Rhein-km 592) eine Fahrrinnentiefe von 2,50 m unter GlW zur Verfügung. Ab Koblenz reduziert sich dieser Tiefenwert bis Iffezheim (Rhein-km 334) auf 2,10 m bzw. 1,90 m unter GlW.

Problematisch ist der Streckenabschnitt zwischen St. Goar (Rhein-km 557) bis Mainz (Rhein-km 508). Auf dieser so genannten "Rheingau- und Gebirgsstrecke" kann aufgrund der Morphologie der Flusssohle die 2,10 m unter GlW nicht realisiert werden. Die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verkehrsgesicherte Fahrrinnentiefe ist auf 1,90 m unter GlW begrenzt. Da die WSV nur die vorzuhaltende Solltiefe unter GlW an den Pegeln Kaub und Oestrich (Referenzpegel) bekannt gibt, ist es nur dem streckenkundigen Schiffsführer möglich, die vorhandenen Wassertiefen bestmöglich auszunutzen, also hier optimal abzuladen.

Abbildung der Fahrrinnentiefen des Rheins

Stand: 25. November 2022