Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage (zu § 8 Absatz 2)

Vorderseiten

Anlage KlFzKV-BinSch - Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen (Vorderseite)

Rückseiten

Anlage KlFzKV-BinSch - Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen (Rückseite)

Stand: 21. Oktober 2025