Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Führerschein nach der Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Motor- und Segelbooten auf den Gewässern in Berlin | |
2 | Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer | |
3 | Fahrerlaubnis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen zum Führen von Fahrzeugen unter Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen | |
4 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 31. August 2012) | Bundesministerium der Verteidigung |
5 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt seit 01. Oktober 2011) | Bundesministerium der Verteidigung |
6 | Ein bis zum 17. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 erfolgte. | Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter |
7 | Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" | Industrie- und Handelskammern |
8 | Schiffsführerschein B für Fahrgastschiffe | Kreisverwaltungen des Freistaates Bayern |
9 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin" | Der Polizeipräsident in Berlin, Referat Wasserschutzpolizei |
10 | Ruhrschifferpatent | Staatliches Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, seit 2007 erteilt von Bezirksregierung Düsseldorf |
2. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRG | Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. |
2 | Bootsführerschein der DLRG | Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. |
3 | Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRKWasserwacht oder Dienstführerschein Bootführer Binnen der Wasserwacht des DRK – erteilt bis 01. Januar 2021 – | Deutsche Rote Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern |
5 | Rettungsboot-Führerschein mit dem Geltungsbereich Binnengewässer | Arbeiter-Samariter-Bund e. V. Wasserrettungsdienst |
6 | Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK Wasserwacht – erteilt bis 01. Januar 2021 – | Bayerisches Rotes Kreuz |
7 | Verbandsführerschein "Wasserrettungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. | Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen |
8 | Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) | Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. |
3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 (BGBl. I Seite 323) | |
2 | Befähigungsnachweise der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für die Fahrtbereiche Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt | |
3 | Zeugnis über die Prüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) | |
4 | Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk |
5 | Kraftbootführerschein des Bundesgrenzschutzes See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPdL) | Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
6 | Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPoL) zu führen (gültig bis zum 31. Dezember 1980) | |
7 | Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine) Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden | Bundesministerium der Verteidigung |
8 | Leistungsnachweise II für Wachoffiziere | Bundesministerium der Verteidigung |
9 | Dokumente zur Kommandanteneignung | Bundesministerium der Verteidigung |
10 | Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
11 | Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) | Bundesministerium der Verteidigung |
12 | Lehrberechtigungsschein für Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
13 | Lehrberechtigungsschein für Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) | Bundesministerium der Verteidigung |
14 | Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
15 | Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der vorstehenden Berechtigungsscheine erfüllt, ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden | Bundesministerium der Verteidigung |
16 | Ausnahmegenehmigung der GDWS auf Grund eines Prüfungszeugnisses zum Seeschiffer in der Küstenfahrt - Akü - oder zum Seeschiffer in der Küstenfischerei - Bkü - | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
17 | Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I Seite 3066) | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
18 | Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschifffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I Seite 3066) | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
19 | Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sind | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
20 | Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300, Anlageband)) ausgestellt worden sind | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
21 | Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste - in Verbindung mit
| Wasserschutzpolizeischule Hamburg |
22 | Bootsführerzeugnis für Küstenstreifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor Wasserschutzpolizeidirektion) |
23 | Bootsführerzeugnis für Streifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor Wasserschutzpolizeidirektion) |
24 | Prüfzeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor Wasserschutzpolizeidirektion) |
25 | Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe E, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt. | Bundesministerium der Verteidigung |
26 | Berechtigung zum Führen von leichten Streifen-Booten auf Seeschifffahrtsstraßen (Interner Link) | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Wasserschutzpolizeiabteilung |
27 | Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Seeschifffahrtsstraßen | Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel |
4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Rettungsbootführerschein See Wasserrettungsdienst | Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Köln |
2 | Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein B | Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. v., Bad Nenndorf |
3 | Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) | Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. |
Stand: 31. Oktober 2022