Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil 1 - Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit

Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:

Spalte 1: Internationale Klassifikation der Krankheiten der WHO – 10. Revision (ICD-10); die Codes werden als Hilfe für die Analyse und insbesondere für die internationale Sammlung und Aufbereitung der Daten angeführt;

Spalte 2: der allgemeine Name der Krankheit oder einer Gruppe von Krankheiten;

Spalte 3: die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: untauglich;

Spalte 4: die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: tauglich.

Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die die Untersuchte oder den Untersuchten zum Führen eines Sportbootes als ungeeignet oder trotzdem geeignet oder beschränkt geeignet erscheinen lassen, können sein:

A 00-B99 (allgemein)
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
A 00-B99
(allgemein)

Infektionen
Persönliche Einschränkungen

Bei fortbestehendem Risiko für rezidivierende Beeinträchtigungen oder wiederholte InfektionenKeine Symptome, die das sichere Handeln beeinträchtigen
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein
D 50-89
nicht
separat
gelistet
Bluterkrankungen
Unterschiedliche Blutungsneigung, mögliche Einschränkung der Belastbarkeit
Chronische GerinnungsstörungBeurteilung des Einzelfalls
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein

E 00-90 Endokrine und Stoffwechselerkrankungen
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
E 10Diabetes mellitus mit Insulin behandeltBei unzureichend kontrollierter Stoffwechselsituation oder fehlender Therapieadhärenz
Hypoglykämie in der Vorgeschichte oder fehlende Hypoglykämiewahrnehmung
Beeinträchtigung durch Komplikationen des Diabetes
Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen:
ggf. tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal 5 Jahren
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein
E 11-14Diabetes mellitus – nicht mit Insulin behandelt
andere Medikation Progression hin zur Insulinbedürftigkeit/-therapie, erhöhte Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die das Sehvermögen, das Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System betreffen
Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen:
ggf. tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal 5 Jahren
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein
E 65-68Übergewicht/abnormales Körpergewicht – Über- oder Unterschreitung
Risiko zu verunfallen sowie eingeschränkte Beweglichkeit und Belastbarkeit für die Ausführung von Routine- und Notfallaufgaben
Sicherheitsrelevante Aufgaben können nicht wahrgenommen werdenAnforderungen der sicherheitsrelevanten Pflichten können erfüllt werden
Beschränkung 07*** kann angezeigt sein
E 00-90
nicht
separat
gelistet
Sonstige Endokrine und Stoffwechselerkrankungen
erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der Nebennieren
Bei fortbestehender Einschränkung, Notwendigkeit häufiger Anpassungen der Medikation oder erhöhter Wahrscheinlichkeit schwerer KomplikationenAnforderungen der sicherheitsrelevanten Pflichten können erfüllt werden
Beschränkung 07*** kann angezeigt sein
F 00-99 Psychische, kognitive und Verhaltensstörungen
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
F 10Alkoholmissbrauch (Abhängigkeit)
Verhaltensauffälligkeiten, Rezidive, Unfälle
Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach auftreten werdenBei Abstinenz: drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr mit den Beschränkungen 04***
Danach tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren mit den Beschränkungen 04*** und 05***
Danach tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine mit dem Missbrauch zusammenhängenden Auffälligkeiten festgestellt werden
F 11-19Drogenabhängigkeit/anhaltender Substanzmissbrauch
Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten; schließt sowohl illegalen Drogenkonsum als auch Abhängigkeit von verschriebenen Medikamenten ein
Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach verschlechtern oder auftreten werdenBei Abstinenz: drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr mit der Beschränkung 04***
Danach tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Beschränkung 04***
Danach tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine mit dem Missbrauch zusammenhängende Auffälligkeiten festgestellt werden
F 20-31Psychosen (akute) -organisch, schizophren oder andere Kategorien der ICD-Liste zugehörig. Bipolare Störungen (manisch-depressiv)
Rezidive, die zu Veränderung der Wahrnehmung und des Denkens, zu Unfällen sowie auffälligem und riskantem Verhalten führen können
Nach einer einzigen Episode mit auslösenden Faktoren: bis drei Monate nach der Erstdiagnose
Nach einer einzigen Episode ohne auslösende Faktoren oder mehr als einer Episode mit oder ohne auslösende Faktoren: bis zwei Jahre nach der letzten Episode
Fortbestehende Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs: Tauglichkeit nicht erfüllt
Wenn die Behandlung eingehalten wird und keine Nebenwirkungen der Medikation bestehen: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04***
Beschränkung nach 05*** kann angezeigt sein
Wenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn ein Facharzt feststellt, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich ist
F 32-38Affektive Störungen
Schwere Angstzustände, Depressionen oder jede andere psychische Störung, die die Leistung beeinträchtigen kann, Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in Notfällen; Gefährdung des Fahrzeugs oder Dritter oder Selbstgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden
Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen
führen
Nach vollständiger Genesung und nach umfassender Beurteilung des Einzelfalls
Wenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn der Facharzt festgestellt hat, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich ist
Ggf. zeitliche Befristung: fünf Jahre
Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein
F 00-99
nicht
separat
gelistet
Andere Störungen
z. B. Persönlichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS), Entwicklungsstörungen (z. B. Autismus)
Sofern die Einschätzung besteht, dass sicherheitsrelevante Konsequenzen auftreten könnenSofern keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann
G 00-99 Krankheiten des Nervensystems
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
G 40-41Epilepsie, Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen, HirndurchblutungsstörungenFür die Dauer der Abklärung und ein Jahr nach dem letzten Anfall
Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation
Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher Empfehlung
Ein Jahr nach dem Anfall, bei stabiler Medikation: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04***
Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten in den letzten zehn Jahren
G 43 Migräne, Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des AllgemeinzustandsHäufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führenMit Beschränkung, sofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen zu erwarten sind
G 47Schlafapnoe, Narkolepsie Behandlung erfolglos oder wird nicht eingehaltenWenn der Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahren vollständig kontrolliert wurde: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04***
G 00-99
nicht
separat
gelistet
Sonstige Erkrankungen des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit
Rezidive/Progression, Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit
Wenn die Person nicht in der Lage ist die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllenBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher Empfehlungen
H 00-99 Erkrankungen der Augen und Ohren
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
H 00-59Augenerkrankungen: fortschreitend oder wiederholt (z. B. Glaukom, Makulapathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa etc. )Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügenSehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werden
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein
H 68-95 Krankheiten des Ohres: fortschreitend (z. B. Otosklerose)Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügenSehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werden
Beschränkung 04*** kann angezeigt sein
H 81Ménière-Krankheiten und andere Formen von chronischem oder rezidivierendem stark beeinträchtigendem SchwindelHäufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führenBeurteilung des Einzelfalls
Sehr geringe Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen auf Fahrzeugen
I 00-99 Erkrankungen des Herzens oder des Kreislaufes
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
I 00-99
nicht
separat
gelistet
Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw. RegulationsfähigkeitWenn die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt ist oder Episoden mit starker Einschränkung der Leistungsfähigkeit auftreten oder bei Behandlung mit Antikoagulantien oder wenn auf Dauer eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Beeinträchtigung bestehtBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage des Rates eines Kardiologen
J 45-46 Bronchialasthma mit Anfällen
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
J 45-46Bronchialasthma mit Anfällen Bei vorhersehbarem Risiko für das plötzliche Auftreten lebensbedrohlicher Asthmaanfälle oder mit der Vorgeschichte eines schlecht kontrollierten Asthmas, d. h. mit häufigen Behandlungen im Krankenhaus in der VergangenheitBeurteilung des Einzelfalls auf Grundlage des Rates eines Pneumologen
K 00-99 Gallen- oder Nierenkoliken
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
K 00-99
nicht
separat
gelistet
Neigung zu Gallen- oder NierenkolikenRezidivierende oder persistierende leistungsbeeinträchtigende SymptomeBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt
Sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Auftretens einer Gallen- oder Nierenkolik
Y 83.4 und Z 97.1 Beeinträchtigung der Greiffähigkeit oder der Stand- bzw. Gangsicherheit, Einschränkungen der Mobilität und sonstige Gesundheitsstörungen
CodeGesundheitsstörung
Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit
UnvereinbarkeitVereinbarkeit
Y 83.4
Z 97.1
Missbildungen von Gliedmaßen oder Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Stand- bzw. Gangsicherheit
Einschränkungen der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- und Notfallaufgaben
Wenn wesentliche Routinen nicht wahrgenommen werden könnenBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt
Beschränkung 03*** kann angezeigt sein
 Sonstige Gesundheitsstörungen/medizinische Auffälligkeiten, die gegen eine Tauglichkeit sprechen könntenZur Beurteilung können Empfehlungen für ähnliche Krankheitsbilder genutzt werden
Zu berücksichtigen sind eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das plötzliche Auftreten von Handlungsunfähigkeit, für das Auftreten von Rezidiven oder Progression der Erkrankung sowie Einschränkungen bei der Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben.
In Zweifelsfällen sollte der Rat von spezialisierten Ärzten eingeholt werden oder eine Beschränkung der Tauglichkeit oder der Verweis an einen Gutachter in Erwägung gezogen werden
Zur Beurteilung können Empfehlungen für ähnliche Krankheitsbilder genutzt werden
Zu berücksichtigen sind eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das plötzliche Auftreten von Handlungsunfähigkeit, für das Auftreten von Rezidiven oder Progression der Erkrankung sowie Einschränkungen bei der Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben. In Zweifelsfällen sollte der Rat von spezialisierten Ärzten eingeholt werden oder eine Beschränkung der Tauglichkeit oder der Verweis an einen Gutachter in Erwägung gezogen werden

Stand: 01. Januar 2023