Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 8 - Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist

(zu § 5 Absatz 2)

Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20

einschließlich:
Nieder Neuendorfer See
Spandauer Havel

mit:
Tegeler See

Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40

einschließlich:
Pichelsdorfer Havel

mit:
Großem Wannsee

Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10)

einschließlich:
Untere Spree
Berliner Spree
Treptower Spree

mit:
Ruhlebener Altarm
Rummelsburger See
Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großem und Kleinem Müggelsee sowie "Die Bänke"
Langer See
Großer Krampe
Seddinsee
Griebnitzsee
Kleinmachnower See
Stölpchensee
Pohlesee
Kleiner Wannsee

Stand: 10. Mai 2017