Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 2 - Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Gebühren-
nummer
GebührentatbestandGebühr
(EURO)
001Prüfung und Erteilung der Genehmigung für die Bestimmung von nicht in Tabelle 2.2.7.2.2.1 aufgeführten Radionuklidwerten und von alternativen Radionuklidwerten nach Absatz 2.2.7.2.2.2 ADR/RID/ADN).50 bis 25 000
002Prüfung und Erteilung der Genehmigung der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Absatz 5.1.5.1.2 ADR/RID/ADN).50 bis 25 000
003Prüfung und Erteilung der Beförderungsgenehmigung durch Sondervereinbarungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe (Absatz 5.1.5.1.3 in Verbindung mit Absatz 1.7.4 ADR/RID/ADN).50 bis 25 000
004.1(aufgehoben)(aufgehoben)
004Prüfung und Erteilung der Zulassung der Bauart von Versandstücken für radioaktive Stoffe (Absatz 5.1.5.2.1 und 5.1.5.3.5, Unterabschnitt 6.4.22.2 bis 6.4.22.4 ADR/RID) und die Bestätigung nach Unterabschnitt 6.4.22.8 Buchstabe a ADR/RID).50 bis 2 000 000
005Prüfung und Erteilung der Zulassung der Bauart von gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 Buchstabe f freigestellten spaltbaren Stoffen (Absatz 5.1.5.2.1 und 5.1.5.3.5, Unterabschnitt 6.4.22.6 ADR/RID).50 bis 25 000
006Prüfung und Erteilung der Genehmigung des Strahlenschutzprogramms für die Beförderung von radioaktiven Stoffen mit einem Spezialschiff (Absatz 7.1.4.14.7.3.7 ADN).50 bis 25 000

II. Teil: Amtshandlungen nach § 13 der Gefahrgutverordnung See

Gebühren-
nummer
GebührentatbestandGebühr
(EURO)
100Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, nach § 13 der Gefahrgutverordnung See.50 bis 2 000 000

Stand: 05. Juli 2023