Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 1.01 Allgemeines

Auf Wasserstraßen der Zone 3, ausgenommen der Bundeswasserstraße Rhein, ist ES-TRIN mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.

Stand: 07. Oktober 2018