§ 3.03 Freibord
Der Freibord muss mindestens 0,00 m betragen, sofern der Sicherheitsabstand nach § 3.02 eingehalten wird.
Stand: 07. Oktober 2018
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Der Freibord muss mindestens 0,00 m betragen, sofern der Sicherheitsabstand nach § 3.02 eingehalten wird.
Stand: 07. Oktober 2018
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes