§ 4.03 2-Abteilungsstatus
Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstraßen der Zone 4 den 2-Abteilungsstatus nicht einhalten.
Stand: 07. Oktober 2018
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Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstraßen der Zone 4 den 2-Abteilungsstatus nicht einhalten.
Stand: 07. Oktober 2018
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