§ 32 Ausnahmen für Gütermotorschiffe und Sondertransporte
§ 31 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen
- auf einem Gütermotorschiff im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 1.7 ES-TRIN, wenn
- der Haupterwerbszweck die Güterbeförderung ist und
- die Beförderung von Fahrgästen ausschließlich bei Gelegenheit der Ausübung dieses Haupterwerbszwecks durchgeführt wird,
- der Haupterwerbszweck die Güterbeförderung ist und
Stand: 18. Januar 2022