Prüfungen zum Matrosen
Nach der BinSchPersV ist künftig für die Erteilung einer Qualifikation als Matrose (oder höher) - neben der Voraussetzung eines Mindestalters und bestimmter Fahrzeiten - das Bestehen einer sogenannten behördlichen Befähigungsprüfung für die Betriebsebene (kurz "Verwaltungsprüfung zum Matrosen") erforderlich.
Eine Ausnahme gilt für die gelernten Binnenschiffer:
Diejenigen, die die Berufsausbildung zum Binnenschiffer erfolgreich abgeschlossen haben, müssen die Prüfung nicht ablegen (vgl. §§ 31 bis 33 BinSchPersV).
Die Verwaltungsprüfung zum Matrosen wird von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg oder der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg für den Bund durchgeführt, wobei der Prüfling die IHK selbst auswählen kann (vgl. § 59 BinSchPersV).
Detaillierte Informationen über Inhalte, die Durchführung und insbesondere die Anmeldung zur Prüfung veröffentlichen die Industrie- und Handelskammern Duisburg (Externer Link) und Magdeburg (Externer LInk).
Ergänzend zur Ausbildung Binnenschiffer bzw. der Verwaltungsprüfung haben Sie zudem die Möglichkeit, die Qualifikation als Matrose/-in durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm zu erlangen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie bestimmte berufliche Vorerfahrungen mitbringen (sog. Quereinstieg, vgl. § 31 Nr. 3 Buchstabe c BinSchPersV).
Zugelassene Weiterbildungsprogramme in Deutschland
Kennziffer | Name des Anbieters | Anschrift | Zugelassen bis |
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01 | Akademie Barth | Hafennummer 3616 Vinckeweg 15 47119 Duisburg | 31. November 2027 |
Stand: 27. Dezember 2024