Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen
Teil-Abschaffung der Risikostrecken geplant
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt auf Vorschlag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eine Teil-Abschaffung der Risikostrecken auf dem Rhein und auf der Elbe. Im Hinblick auf den Rhein laufen bereits die Abstimmungen in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).
Plans for abolishing some of the stretches of inland waterways with specific risks
Following a proposal by the Federal Waterways and Shipping Agency, the Federal Ministry for Digital and Transport intends to abolish some of the stretches of inland waterways with specific risks on the Rhine and Elbe rivers. For the Rhine, consultations are already underway in the Central Commission for the Navigation of the Rhine (CCNR).
You can find further information in English (PDF-Document (internal).
1. Was bleibt in jedem Fall unverändert?
Die Risikostrecken auf der Donau und auf der Oberweser bleiben unverändert bestehen.
Auf dem Rhein und auf der Elbe bleiben folgende Abschnitte weiterhin als Risikostrecke ausgewiesen:
Rhein
- Oberrhein:
Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf) bis Rhein-km 425,00 (Mannheim)
- Mittelrheintal:
Rhein-km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel) bis Rhein-km 592,00 (Koblenz, Moselmündung)
Elbe
- Dresdner Stadtbereich:
Elbe-km 29,74 (Anlegestelle Fahrgastschifffahrt) bis Elbe-km 60,80 (Alberthafen)
- Magdeburger Stromstrecke von Elbe-km 324,50 bis Elbe-km 327,20
- Die Fahrrinnentiefenstrecke "Strecke 9" von Elbe-km 502,25 (Mündung der alten Löcknitz) bis Elbe-km 568,90 (Hohnstorfer Brücke).
2. Was soll sich ändern?
Die übrigen Streckenabschnitte auf dem Rhein (von Rhein-km 425,00 bis Rhein-km 498,45 und von Rhein-km 592 bis Rhein-km 857,40) sollen zukünftig keine Risikostrecken mehr sein. Für das Befahren dieser Abschnitte wäre dann keine besondere Berechtigung für Risikostrecken mehr notwendig.
Auch die übrigen Streckenabschnitte auf der Elbe (von Elbe-km 3,44 bis Elbe-km 29,74, von Elbe-km 60,80 bis Elbe-km 324,50, von Elbe-km 327,20 bis Elbe-km 502,25 und von Elbe-km 568,90 bis Elbe-km 607,50) sollen zukünftig keine Risikostrecken mehr sein. Für das Befahren dieser Abschnitte wäre dann ebenfalls keine besondere Berechtigung für Risikostrecken mehr notwendig.
3. Was sind die nächsten Schritte?
Im Hinblick auf den Rhein wird die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) am 05. Dezember 2024 über den deutschen Vorschlag zur teilweisen Abschaffung der Risikostrecke Rhein entscheiden. Sollte dem Vorschlag gefolgt und die RheinSchPersV entsprechend geändert werden, muss diese Änderung in nationales Recht ungesetzt werden. Der Vorschlag sieht vor, dass die Änderung und die Umsetzung am 01. Juli 2025 in Kraft treten.
Im Hinblick auf die Elbe wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im kommenden Jahr ein Verfahren zur Änderung der BinSchPersV durchführen. Dieses Änderungsverfahren wird ca. 6 - 8 Monate dauern.
4. Was gilt in der Übergangszeit?
Für den Rhein sind für die Zeit zwischen der endgültigen Entscheidung der ZKR zur teilweisen Abschaffung der Risikostrecken auf dem Rhein und der Umsetzung in deutsches Recht folgende Regelungen vorgesehen:
- Es wird nicht geahndet, wenn man die Risikostrecken, die künftig entfallen sollen (oben unter Ziffer 2 aufgeführt), ohne die nach RheinSchPersV noch erforderliche besondere Berechtigung befährt.
- Prüfungen für die Risikostrecken, die künftig entfallen sollen, werden von der GDWS nicht mehr angeboten.
- Alle Prüflinge, die in der Übergangszeit bereits für einen Prüfungstermin angemeldet sind, werden von der GDWS gesondert informiert.
- Alle verbleibenden Risikostreckenabschnitte (oben unter Ziffer 1 aufgeführt) werden weiterhin geprüft.
Für die Elbe gilt zunächst die heutige Regelung in der BinSchPersV weiter und die Prüfungen werden von der GDWS weiterhin angeboten. Interessierte Prüflinge können sich jederzeit für eine individuelle Beratung an die GDWS wenden. Alle Prüflinge, die bereits für einen Prüfungstermin angemeldet sind, werden von der GDWS gesondert informiert.
5. Wie laufen die Prüfungen ab?
Die Prüfungen auf der Donau, auf der Oberweser und auf der Elbe (für die verbleibenden Streckenabschnitte) werden weiterhin als mündliche Prüfungen abgenommen.
Die Prüfungen für den Rhein werden für die verbleibenden Streckenabschnitte Oberrhein und Mittelrheintal bis zum 28. Februar 2025 ebenfalls als mündliche Prüfungen abgenommen. Ab dem 01. März 2025 werden diese Prüfungen als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommen.
Um die Prüfung zu einer besonderen Berechtigung ablegen zu können, muss zwingend die Theorieprüfung sowie der Prüfungsteil Reiseplanung bestanden sein. Nicht zwingend erforderlich ist, dass auch der Prüfungsteil Reisedurchführung bestanden worden ist. Natürlich kann von der besonderen Berechtigung aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die komplette Prüfung zum Unionspatent bestanden wurde und das Patent ausgestellt worden ist.
Bei der Prüfung zur besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen handelt es sich allein um eine mündliche Prüfung an der Seekarte. Sie kann an allen Prüfungsstandorten abgelegt werden, an denen auch Unionspatentprüfungen stattfinden.
Für die besondere Berechtigung für Radar ist sowohl eine theoretische Multiple-Choice-Prüfung als auch eine praktische Prüfung an Bord eines Schiffes zu bestehen. Die Prüfung kann nur in Duisburg, Lauenburg und Koblenz abgelegt werden.
Die Prüfung zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecken Elbe, Donau und Oberweser (sogenannte Streckenkunde-Prüfung) wird allein als mündliche Prüfung an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:
- Elbe: Kiel und Magdeburg
- Donau: Würzburg
- Oberweser: Minden
Rhein
Die Prüfung zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein (sogenannte Streckenkunde-Prüfung) wird ab dem 01. März 2025 als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommen.
Die schriftliche oder elektronische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat. Zu jeder Frage gibt es 4 mögliche Antworten, von denen jeweils nur eine Antwort richtig ist. Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach der Länge des zu prüfenden Streckenabschnitts. Es werden mindestens 20 Fragen gestellt. Für die Prüfung wird ein Zeitraum von einer Minute pro Frage plus 5 Minuten angesetzt (Beispiel: für einen Abschnitt mit 50 Fragen beträgt die Prüfungszeit 55 Minuten).
Der Prüfling kann weiterhin den Streckenabschnitt im Antrag auf Zulassung zur Prüfung frei wählen.
Die Prüfungen zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein wird an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:
- Bonn, Würzburg und Kiel
Die geforderten Kompetenzen für die einzelnen Streckenabschnitte können Sie dem Dokument Inhalte Streckenkundeprüfung (PDF, intern) entnehmen.
Beispielhafte Fragestellungen (PDF, intern) für die Streckenkunde-Prüfung Rhein im Antwort-Wahl-Verfahren, die Ihnen einen Eindruck von der Art der Fragen (allerdings ohne die vier in der Prüfung vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) vermitteln sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Elbe, Donau, Oberweser
In der mündlichen Prüfung für die Risikostrecke Elbe, Donau und Oberweser (nicht für den Rhein!) werden Ihnen Karten gezeigt, in denen wichtige Punkte markiert sind. Auf jeder Karte ist mindestens eine Kilometerangabe erkennbar. Bei den Nummern der wichtigen Punkte handelt es sich dagegen nicht um Kilometerangaben. Sie dienen nur der systematischen Nummerierung.
Beispielhaft sind auf dieser Karte (PDF, intern) die wichtigen Punkte 33.6 bis 33.10 beschrieben. In der Prüfung müssen alle wichtigen Punkte des Streckenabschnitts benannt und beschrieben werden können. Es ist wichtig zu wissen, was sich jeweils hinter dem Punkt verbirgt, welche besonderen Verkehrsregelungen dort eventuell existieren und was dort bei der Fahrt zu beachten ist.
Prüfung ausländischer Risikostrecken
Derzeit können in Deutschland, neben den deutschen Risikostrecken, für folgende ausländische Risikostrecken Prüfungen abgenommen werden:
Österreich
Donau-km 1 880 bis Donau-km 1 920
Donau-km 2 001 bis Donau-km 2 036
Donau-km 2 074 bis Donau-km 2 081
Um die Prüfung für diese Risikostrecken in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre, davon mindestens jeweils drei Fahrten innerhalb der letzten drei Jahre, erbringen.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abgenommen. Für jeden Streckenabschnitt müssen Sie von neun gestellten Fragen mindestens sechs richtig beantworten. Die Prüfung kann nur für einen ganzen Streckenabschnitt abgelegt werden; es ist nicht möglich, die Prüfung nur für einzelne Kilometer eines Abschnittes abzulegen.
Ungarn
Donau-km 1 433 bis Donau-km 1 708
Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.
Slowakisch-ungarischer Grenzabschnitt
Donau-km 1 708 bis Donau-km 1 811
Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.
Stand: 30. Oktober 2024