Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen

Um die Prüfung zu einer besonderen Berechtigung ablegen zu können, muss zwingend die Theorieprüfung sowie der Prüfungsteil Reiseplanung bestanden sein. Nicht zwingend erforderlich ist, dass auch der Prüfungsteil Reisedurchführung bestanden worden ist. Natürlich kann von der besonderen Berechtigung aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die komplette Prüfung zum Unionspatent bestanden wurde und das Patent ausgestellt worden ist.

Bei der Prüfung zur besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen handelt es sich allein um eine mündliche Prüfung an der Seekarte. Sie kann an allen Prüfungsstandorten abgelegt werden, an denen auch Unionspatentprüfungen stattfinden.

Für die besondere Berechtigung für Radar ist sowohl eine theoretische Multiple-Choice-Prüfung als auch eine praktische Prüfung an Bord eines Schiffes zu bestehen. Die Prüfung kann nur in Duisburg, Lauenburg und Koblenz abgelegt werden.

Die Prüfung zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecken Elbe, Donau und Oberweser (sogenannte Streckenkunde-Prüfung) wird allein als mündliche Prüfung an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:

  • Elbe: Kiel und Magdeburg

  • Donau: Würzburg

  • Oberweser: Minden

Die Prüfung zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein (sogenannte Streckenkunde-Prüfung) wird ab dem 01. März 2025 teilweise als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren und teilweise wie bisher als mündliche Prüfung abgenommen.

Folgende Bereiche der Risikostrecke Rhein werden ab dem 01. März 2025 als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommen:
Oberrhein: Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Windersdorf) - km 425,00 (Mannheim) und
Mittelrheintal: Rhein-km 498,00 (Mainz, Mainspitze) - km 592,00 (Koblenz, Moselmündung)

Alle anderen Abschnitte der Risikostrecke Rhein werden bis auf Weiteres wie bisher mündlich geprüft.

Die schriftliche oder elektronische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat. Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach der Länge des zu prüfenden Streckenabschnitts. Es werden mindestens 20 Fragen gestellt. Für die Prüfung wird ein Zeitraum von einer Minute pro Frage plus 5 Minuten angesetzt (Beispiel: für einen Abschnitt mit 50 Fragen beträgt die Prüfungszeit 55 Minuten).

Der Prüfling kann weiterhin den Streckenabschnitt im Antrag für die Zulassung zur Prüfung frei wählen. Falls notwendig, wird die Prüfung in zwei Teile geteilt (Antwort-Wahl-Verfahren und mündliche Prüfung je nach Bereich), getrennt bewertet und dann in einem Ergebnis zusammengefasst. Die Prüfungsgebühr fällt in diesen Fällen nur einmal an.

Die Prüfungen zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein wird an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:

  • Bonn, Würzburg und Kiel

Die geforderten Kompetenzen für die einzelnen Streckenabschnitte können Sie dem Dokument Inhalte Streckenkundeprüfung (PDF, intern) entnehmen.

In der mündlichen Prüfung für die Risikostrecke Elbe, Donau und Oberweser (nicht für den Rhein!) werden Ihnen Karten gezeigt, in denen wichtige Punkte markiert sind. Auf jeder Karte ist mindestens eine Kilometerangabe erkennbar. Bei den Nummern der wichtigen Punkte handelt es sich dagegen nicht um Kilometerangaben. Sie dienen nur der systematischen Nummerierung.

Beispielhaft sind auf dieser Karte (PDF, intern) die wichtigen Punkte 33.6 bis 33.10 beschrieben. In der Prüfung müssen alle wichtigen Punkte des Streckenabschnitts benannt und beschrieben werden können. Es ist wichtig zu wissen, was sich jeweils hinter dem Punkt verbirgt, welche besonderen Verkehrsregelungen dort eventuell existieren und was dort bei der Fahrt zu beachten ist.

Beispielhafte Fragestellungen (PDF, intern) für die Streckenkunde-Prüfung Rhein in den Prüfungsabschnitten im Antwort-Wahl-Verfahren, die Ihnen einen Eindruck von der Art der Fragen (allerdings ohne die vier in der Prüfung vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) vermitteln sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Prüfung ausländischer Risikostrecken

Derzeit können in Deutschland, neben den deutschen Risikostrecken, für folgende ausländische Risikostrecken Prüfungen abgenommen werden:

Österreich

Donau-km 1 880 bis Donau-km 1 920
Donau-km 2 001 bis Donau-km 2 036
Donau-km 2 074 bis Donau-km 2 081 

Um die Prüfung für diese Risikostrecken in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre, davon mindestens jeweils drei Fahrten innerhalb der letzten drei Jahre, erbringen. 

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abgenommen. Für jeden Streckenabschnitt müssen Sie von neun gestellten Fragen mindestens sechs richtig beantworten. Die Prüfung kann nur für einen ganzen Streckenabschnitt abgelegt werden; es ist nicht möglich, die Prüfung nur für einzelne Kilometer eines Abschnittes abzulegen.

Ungarn

Donau-km 1 433 bis Donau-km 1 708 

Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.

Slowakisch-ungarischer Grenzabschnitt

Donau-km 1 708 bis Donau-km 1 811

Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.

Stand: 28. August 2024