Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

C. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut

NummerGegenstandRechtsgrundlageGebühr
2201Erteilung eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut nach MARPOL Anlage II Regel 9§ 9 Absatz 1 und 3 Nummer 1, Anlage 2 Abschnitt A. 1. II. Nummer 15 SchSV i. V. m. MARPOL Anlage II Regel 9119

Stand: 01. Oktober 2021