Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

ICD 10 Diagnosecode F 00-99 Psychische, kognitive und Verhaltensstörungen

ICD 10 DiagnosecodeLeiden
Begründung für das Kriterium
Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben
- voraussichtlich vorübergehend (T)
- voraussichtlich dauerhaft (P)
Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen
F 10Alkoholmissbrauch
(Abhängigkeit)
Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten/fehlerhaftes Durchführen der Sicherheitsmaßnahmen

T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapiehärenz.
Bis ein Jahr nach der Erstdiagnose oder ein Jahr nach jedem Rückfall, in dem eine regelmäßige Untersuchung stattgefunden hat

P - Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Arbeit verschlechtern oder wieder auftreten werden

Drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr, mit den Beschränkungen 04*** und 05***.

Danach: tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren, mit den Beschränkungen 04*** und 05***.

Danach: tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine Probleme festgestellt werden

F 11-19Drogenabhängigkeit/anhaltender Substanzmissbrauch,
schließt sowohl illegalen Drogenkonsum als auch Abhängigkeit von verschriebenen Medikamenten ein
Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten/fehlerhaftes Durchführen der Sicherheitsmaßnahmen

T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapiehärenz.
Bis ein Jahr nach der Erstdiagnose oder ein Jahr nach jedem Rückfall, in dem eine regelmäßige Untersuchung stattgefunden hat

P - Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Arbeit verschlechtern oder wieder auftreten werden

Drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr, mit den Beschränkungen 04*** und 05***.

Danach: tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren, mit den Beschränkungen 04*** und 05***.

Danach: tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine Probleme festgestellt werden

F 20-31Psychosen (akute) - organisch, schizophren oder anderen Kategorien der ICD-Liste zugehörig. Bipolare Störungen (manisch-depressiv) Rezidive, die zu Veränderungen der Wahrnehmung und des Denkens, zu Unfällen sowie auffälligem und riskantem Verhalten führen

Nach einer einzigen Episode mit auslösenden Faktoren:

T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapiehärenz. Bis drei Monate nach der Erstdiagnose

Wenn das Mitglied einer Decksmannschaft Krankheitseinsicht zeigt, die Behandlung eingehalten wird und keine Nebenwirkungen der Medikation bestehen: tauglich mit Beschränkung 04***.

Beschränkung 05*** kann angezeigt sein.

Tauglich ohne Beschränkung: ein Jahr nach der Episode, sofern die auslösenden Faktoren vermieden werden können.

Zeitliche Befristung: die ersten zwei Jahre, sechs Monate. Die nächsten fünf Jahre, ein Jahr

F 20-31Psychosen (akute) - organisch, schizophren oder anderen Kategorien der ICD-Liste zugehörig. Bipolare Störungen (manisch-depressiv) Rezidive, die zu Veränderungen der Wahrnehmung und des Denkens, zu Unfällen sowie auffälligem und riskantem Verhalten führen

Nach einer einzigen Episode ohne auslösende Faktoren oder mehr als einer Episode mit oder ohne auslösende Faktoren:

T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapiehärenz. Bis zwei Jahre nach der letzten Episode

P - Mehr als eine Episode oder fortbestehende Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs. Tauglichkeitskriterien werden mit oder ohne Beschränkungen nicht erfüllt

Wenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn ein Facharzt festgestellt hat, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich ist
F 32-38Affektive Störungen
Schwere Angstzustände, Depression oder jede andere psychische Störung, die die Leistung beeinträchtigen kann
Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in Notfällen

T - Während der akuten Phase, der Abklärung oder wenn einschränkende Symptome oder Nebenwirkungen der Medikation bestehen

P - Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen führen

Nach vollständiger Genesung und nach umfassender Beurteilung des Einzelfalls. Je nach Merkmalen und Schweregrad der affektiven Störung kann eine Tauglichkeitsbeurteilung angezeigt sein.

Zeitliche Befristung: die ersten zwei Jahre, sechs Monate.

Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein.

Die nächsten fünf Jahre, ein Jahr

F 32-38Affektive Störungen
Leichte oder reaktive Symptome von Angst oder Depression
Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in Notfällen

T - Bis keine Symptome mehr vorliegen und keine Medikation mehr erforderlich ist

P - Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen führen

Sofern keine beeinträchtigenden Symptome vorliegen oder keine beeinträchtigenden Nebenwirkungen der Medikation bestehen.

Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein.

F 00-99
nicht separat gelistet
Andere Störungen
z. B. Persönlichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS), Entwicklungsstörungen (z. B. Autismus)
P - Sofern die Einschätzung besteht, dass sicherheitsrelevante Konsequenzen auftreten können

Sofern keine negativen Auswirkungen während der Arbeit zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener Dienste.

Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein

Stand: 07. Dezember 2021