Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

ICD 10 Diagnosecode H 00-59 Erkrankungen der Augen und Ohren

ICD 10 DiagnosecodeLeiden
Begründung für das Kriterium
Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben
- voraussichtlich vorübergehend (T)
- voraussichtlich dauerhaft (P)
Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen
H 00-59Augenerkrankungen:
fortschreitend oder wiederholt (z. B. Glaukorn, Makulopathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa, Keratokonus, Diplopie, Blepharospasmus, Uveitis, Hornhautgeschwür, Netzhautablösung)
Künftige Unfähigkeit, den Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen, Rezidiv-Risiko

T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen

P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive

Sehr geringe Rezidiv-Wahrscheinlichkeit. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werden
H 65-67Otitis - externa oder media
Rezidive, mögliche Infektionsquelle bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben, Probleme mit der Nutzung von Gehörschutz

T - Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen

P - Bei chronischer Sekretion des Ohres bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben

Effiziente Behandlung und keine Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs
H 68-95Krankheiten des Ohres:
fortschreitend (z. B. Otosklerose)

T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen

P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive

Sehr geringe Rezidiv-Rate. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werden
H 81Ménière-Krankheit und andere Formen von chronischen oder redizivierendem stark beeinträchtigendem Schwindel
Gleichgewichtsstörungen, dadurch Mobilitätseinschränkung und Übelkeit

T - Währen der akuten Phase

P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen

Geringe* Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen während der Arbeit

Stand: 07. Dezember 2021