Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

ICD 10 Diagnosecode K 00-99 Verdauungssystem

ICD 10 DiagnosecodeLeiden
Begründung für das Kriterium
Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben
- voraussichtlich vorübergehend (T)
- voraussichtlich dauerhaft (P)
Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen
K 01-06Erkrankungen der Mundhöhle
Akute Zahnschmerzen
Wiederholte Mund- und Zahnfleischentzündungen
T - Bis keine Symptome mehr vorliegen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenWenn Zähne und Zahnfleisch (bei Zahnlosen das Zahnfleisch sowie gut angepasster Zahnersatz in gutem Erhaltungszustand) in gutem Zustand sind. Keine komplexen Prothesen oder wenn Zahnvorsorgeuntersuchung im vergangenen Jahr und entsprechende Folgebehandlungen abgeschlossen werden und seitdem keine Probleme bestanden
K 25-28Ulcus Pepticum
Rezidiv mit Schmerzen, Blutungen oder Perforation

T - Bis zur Ausheilung oder Sanierung durch Operation oder Heliobacter-Eradikation und normale Ernährung seit drei Monaten

P - Wenn das Ulcus trotz Operation und Medikation fortbesteht

Nach der Genesung und ohne diätetische Einschränkung seit drei Monaten
K 40-41Hernien - Leistenhernie oder Schenkelhernie
Risiko einer Strangulation
T - Bis untersucht und bestätigt, dass kein Risiko einer Einklemmung/Strangulation besteht, und, sofern erforderlich, behandeltNach erfolgreicher Behandlung oder wenn der Chirurg bestätigt, dass kein Risiko für eine Strangulation besteht
K 42-43Hernien - Nabelbruch, Bauchwandbruch
Instabilität der Bauchwand beim Bücken und Heben
Beurteilung des Einzelfalls, je nach Schwere der Symptome oder der Beeinträchtigung. Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen regelmäßiger schwerer körperlicher AnstrengungenBeurteilung des Einzelfalls, je nach Schwere der Symptome oder der Beeinträchtigung. Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen regelmäßiger schwerer körperlicher Anstrengungen
K 44Hernien - Zwerchfellhernie (Hiatushernie)
Reflux von Mageninhalt und Magensäure, der Sodbrennen usw.
Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Schwere der Symptome im Liegen und der durch sie verursachten SchlafstörungenBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Schwere der Symptome im Liegen und der durch sie verursachten Schlafstörungen
K 50, 51, 57, 58, 90Nichtinfektiöse Enteritis, Colitis, Morbus Crohn, Divertikulitis usw.
Beeinträchtigungen und Schmerzen

T - Bis untersucht und behandelt

P - Bei schweren Verläufen oder Rezidiven

Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Bei geringer Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs
K 60
I 84
Analerkrankungen:
Hämorrhoiden, Fissuren, Fisteln
Wahrscheinlichkeit von Episoden, die Schmerzen verursachen und die Aktivität einschränken

T - Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen

P - Zu erwägen, wenn nicht behandelbar oder rezidivierend

Beurteilung des Einzelfalls
K 70, 72Leberzirrhose
Leberversagen, Blutungen von Ösophagusvarizen

T - Bis zur vollständigen Klärung

P - Bei schwerem Verlauf oder bei Auftreten von Aszites oder Ösophagusvarizen

Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr
K 80-83Erkrankungen der Gallenblase und der Gallenwege
Gallenkoliken aufgrund von Gallensteinen, Gelbsucht, Leberversagen

T - Bei Gallenkolliken bis zum Abschluss der Behandlung

P - Fortgeschrittene Lebererkrankung, rezidivierende oder persistierende leistungsbeeinträchtigende Symptome

Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Plötzliches Auftreten einer Gallenkolik unwahrscheinlich
K 85-86Pankreatitis
Risiko/Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs

T - Bis die Erkrankung ausgeheilt ist

P - Bei wiederholtem Auftreten oder wenn alkoholbedingt, es sei denn, die Abstinenz ist bestätigt

Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage von Facharztberichten
Y 83Stoma (Ileostomie, Kolostomie)
Beeinträchtigung bei Kontrollverlust - Bedarf an Beuteln usw. Möglicherweise Schwierigkeiten bei länger andauernder Notfallsituation

T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz

P - Bei schlechter Kontrolle

Beurteilung des Einzelfalls

Stand: 07. Dezember 2021