§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.
Stand: 31. Dezember 2025
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.
Stand: 31. Dezember 2025
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


