Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil 2 - Befähigungen

Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung (§ 9 bis § 19)

Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen (§ 20 bis § 58)

Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung (§ 59 bis § 90)

Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen (§ 91 bis § 95)

Stand: 07. Dezember 2021