Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 3 - Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung

Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal (§ 59 bis § 64)

Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene (§ 65 bis § 84)

Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal (§ 85 bis § 88)

Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren (§ 89 bis § 90)

Stand: 07. Dezember 2021