Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 2 - Verfahren auf Führungsebene

Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung (§ 65 bis § 77)

Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher (§ 78 bis § 84)

Stand: 07. Dezember 2021