Abschnitt 2 - Verfahren auf Führungsebene
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung (§ 65 bis § 77)
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher (§ 78 bis § 84)
Stand: 07. Dezember 2021
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Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher (§ 78 bis § 84)
Stand: 07. Dezember 2021
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