Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 1 - Behördliche Befähigungsprüfung

§ 65 Durchführung der Prüfung

§ 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung

§ 67 Zulassung zur Prüfung

§ 68 Prüfungskommissionen

§ 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder

§ 70 Befreiungen und Erleichterungen

§ 71 Nachteilsausgleich

§ 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen

§ 73 Wiederholung der gesamten Prüfung

§ 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung

§ 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen

§ 76 Prüfungsordnung

§ 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten

Stand: 07. Dezember 2021