Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 2 - Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher

§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen

§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung

§ 80 Erteilung des Unionspatents nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms

§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes

§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses

§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen

§ 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches

Stand: 07. Dezember 2021