Unterabschnitt 2 - Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
§ 80 Erteilung des Unionspatents nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
§ 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
Stand: 07. Dezember 2021