Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 3 - Verfahren für das Sicherheitspersonal

§ 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige

§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

§ 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

§ 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang

Stand: 30. September 2022