Kapitel 9 - Fahrgastschifffahrt
§ 9.01 Fahrpläne
§ 9.02 Anlegestellen
§ 9.03 Schiffsverkehr an den Anlegestellen
§ 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
§ 9.05 Zurückweisung von Fahrgästen
§ 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
§ 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
§ 9.08 Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Stand: 07. Oktober 2018