§ 9.02 Zusammenstellung der Verbände
- Schleppverbände dürfen auf den nachfolgend genannten Strecken folgende Abmessungen und Gruppierungen nicht überschreiten:
1.1 Bergfahrt
Strecken-
nummerStreckenabschnitt Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten Fahrzeuge Anzahl der im Anhang geschleppten Reihen von Fahrzeugen Breite m 1.1.1 km 2223,30 (Eisenbahnbrücke Kräutelstein) bis km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) 1 4 22,90 1.1.2 km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2355,0 (Oberwasser Schleuse Geisling) -
1
-5
1
211,45
22,90
22,901.1.3 km 2355,0 (Oberwasser Schleuse Geisling) bis km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) 1 4 22,90 1.1.4 km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) bis km 2411,60 (Einmündung des Main-Donau-Kanals) 1 2 11,45 1.1.5 km 2411,60 (Einmündung des Main-Donau-Kanals) bis km 2414,72 (Kelheim) - 1 11,45
1.2 Talfahrt
Die Zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Abmessungen und Gruppierungen nach Satz 1 zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt dadurch nicht gefährdet wird.Strecken-
nummerStreckenabschnitt Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten Fahrzeuge Anzahl der im Anhang geschleppten Reihen von Fahrzeugen Breite m 1.2.1 km 2223,30 2414,72 (Kelheim) bis km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) - 1 11,45 1.2.2 km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) bis km 2321,45 (Unterwasser Schleuse Straubing) 1
11
230,00
22,901.2.3 km 2321,45 (Unterwasser Schleuse Straubing) bis km 2223,30 (Eisenbahnbrücke Kräutelstein) 1 1 30,00 1.2.4 km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2230,30 (Unterwasser Schleuse Kachlet) 1 2 22,90
- Schiebende Fahrzeuge müssen, ohne aufzudrehen, den Schubverband rechtzeitig anhalten und dabei gut manövrierfähig halten können.
- Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die andere Fahrzeuge schleppen, schieben oder gekuppelt mitführen, dürfen diese beim Festmachen oder Ankern nicht verlassen, ehe das Fahrwasser freigemacht ist und sich der Führer des Verbandes vergewissert hat, dass sie sich in Sicherheit befinden.
Stand: 30. Mai 2018