Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 10 - Zusatzbestimmungen

§ 10.01 Höchste Schifffahrtswasserstände

§ 10.02 Sprechfunk

§ 10.03 Festgefahrene Fahrzeuge

§ 10.04 Anhalten von talfahrenden Schleppverbänden

§ 10.05 Schleppende Schubverbände

§ 10.06 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen

§ 10.07 Ortsveränderungen von Schubleichtern und anderen Fahrzeugen ohne Ruderanlage

§ 10.08 Ortsveränderungen von Fahrzeugen mit Ruderanlage

§ 10.09 Inland AIS und Inland ECDIS

Stand: 23. Dezember 2016