Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt III: Fahrt im Bereich der Stadt Passau

§ 13.11 Stillliegen an der Liegestelle Heining

§ 13.12 Stillliegen zwischen der Staustufe Kachlet und der Innmündung

Stand: 07. Dezember 2021