Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt I - Schallzeichen

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Notzeichen

Stand: 01. Oktober 1997