§ 9.01 Beschränkungen der Schifffahrt in Basel
- Zwischen der Mittleren Rheinbrücke (km 166,53) und der Dreirosenbrücke (km 167,80) in Basel ist das Überholen verboten. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge und für Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde besitzen.
- Zwischen der Dreirosenbrücke (km 167,80) und der Mittleren Rheinbrücke (km 166,53) in Basel müssen Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie Schlepp- und Schubverbände in der Bergfahrt eine Mindestgeschwindigkeit von 4 km/h einhalten. Ab einer Länge von 110 m ist eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. Die Mindestgeschwindigkeit wird gegen das Ufer gemessen.
Stand: 01. Dezember 2025


