Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 9 - Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen

§ 9.01 Beschränkungen der Schifffahrt in Basel

§ 9.02 Großer Elsässischer Kanal und kanalisierter Rhein

§ 9.03 Vorbeifahrt an der Fähre Seltz-Plittersdorf

§ 9.04 Geregelte Begegnung

§ 9.05 Fahrt von Fahrzeugen und Verbänden auf gleicher Höhe

§ 9.06 Befahren der Altrheine zwischen Mannheim und Mainz

§ 9.07 Beschränkungen der Schifffahrt

§ 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen - St. Goar

§ 9.09 Beschränkung der Schifffahrt zwischen Bad Salzig und Gorinchem

§ 9.10 Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr

§ 9.11 Fahrt bei unsichtigem Wetter unterhalb der Spyck'schen Fähre

§ 9.12 Boven-Rijn und Waal

§ 9.13 Pannerdensch Kanaal, Neder-Rijn und Lek

Stand: 01. Januar 1995