§ 9.10 Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr
- Die Mehrzweckfahrzeuge
- der französischen Armee zwischen Basel (km 168,39) und Lauterburg (km 352,00) und
- der deutschen Bundeswehr zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck'schen Fähre (km 857,40)
- der französischen Armee zwischen Basel (km 168,39) und Lauterburg (km 352,00) und
- Die Fahrzeuge nach Nummer 1 verhalten sich während der Fahrt grundsätzlich wie Kleinfahrzeuge. Die §§ 6.02 und 6.02a Nummer 1 und 3 sind anzuwenden.
Stand: 28. März 2014