Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar

Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) und 18 bzw. 24 * und in der Talfahrt Radar benutzen.

* Amtlicher Hinweis: Nähere Einzelheiten über den zu benutzenden Kanal ergeben sich aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Regionaler Teil Rhein/Mosel.

Stand: 01. Dezember 2016