Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 10 - Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser

§ 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre

§ 10.02 Beschränkung der Schifffahrt bei Niedrigwasser zwischen Bingen und St. Goar

Stand: 01. Januar 1995